Beschluss: Mehrfachbeschluss

 

Die Mitglieder des Kreisausschusses haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage erhalten, in der über die beantragten Kreiszuschüsse der Gemeinde Heßdorf, des Marktes Weisendorf und der Städte Baiersdorf und Höchstadt a. d. Aisch für die Beschaffung von Hilfeleistungslöschfahrzeugen HLF 20 sowie die notwendige Änderung der Zuwendungsrichtlinien berichtet wird.

 

Landrat Tritthart weist eingangs darauf hin, dass alle Sachverhalte mit der Kreisfeuerwehrführung abgestimmt sind. Für Kreisbrandrat Matthias Rocca sei heute sein Stellvertreter Stefan Brunner anwesend, der für weitere Rückfragen zur Verfügung stehe.

 

Die unterschiedlichen Zuschussbeträge für die Gemeinde Heßdorf und den Markt Weisendorf, die Ablehnung der überörtlichen Notwendigkeit eines weiteren Hilfeleistungslöschfahrzeuges HLF 20 für die Stadt Höchstadt a. d. Aisch sowie die künftige Neuaufnahme des Einsatzleitwagens und des Wechsellader-Trägerfahrzeuges in die Zuwendungsrichtlinien des Landkreises mit gleichzeitiger Herausnahme des Hilfeleistungslöschfahrzeuges HLF 20/16 werden seitens des Gremiums ausführlich diskutiert.

 

Stellvertretender Kreisbrandrat Brunner und Regierungsoberinspektor Görz nehmen dabei zu verschiedenen Detailfragen Stellung.

 

Im weiteren Verlauf der Diskussion schlägt Landrat Tritthart vor, die Anträge der Gemeinde Heßdorf und der Stadt Höchstadt a. d. Aisch vorerst zurückzustellen bis die aufgeworfenen Fragen bezüglich der unterschiedlichen Zuschussbeträge bzw. überörtlichen Notwendigkeit, die während der Sitzung nicht endgültig geklärt werden konnten, beantwortet sind. Hierzu sollen insbesondere entsprechende Gespräche zwischen der Kreisfeuerwehrführung und der Stadt Höchstadt a. d. Aisch geführt werden.


Der Kreisausschuss fasst folgende Beschlüsse:

 

1.      Der Antrag der Gemeinde Heßdorf wird vorerst zurückgestellt.

 

Abstimmung: mehrheitlich beschlossen           Ja: 12  Nein: 1  Anwesend: 13

 

 

2.      Dem Markt Weisendorf wird zur Anschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges HLF 20 ein Zuschuss des Landkreises Erlangen-Höchstadt entsprechend den seit 08.11.2010 geltenden Förderrichtlinien in Höhe von 52.360,00 € gewährt. Der Zuschussbetrag ist an den Markt Weisendorf auszuzahlen.

 

Abstimmung: einstimmig beschlossen             Ja: 13  Nein: 0  Anwesend: 13

 

 

3.      Der Stadt Baiersdorf wird zur Anschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges HLF 20 ein Zuschuss des Landkreises Erlangen-Höchstadt entsprechend den seit 08.11.2010 geltenden Förderrichtlinien in Höhe von 47.600,00 € gewährt. Der Zuschussbetrag ist, nach Vorlage des entsprechenden Verwendungsnachweises, an die Stadt Baiersdorf auszuzahlen.

 

Abstimmung: einstimmig beschlossen             Ja: 13  Nein: 0  Anwesend: 13

 

 

4.      Der Antrag der Stadt Höchstadt a. d. Aisch wird vorerst zurückgestellt.

 

Abstimmung: mehrheitlich beschlossen           Ja: 12  Nein: 1  Anwesend: 13

 

 

5.      Der Landkreis Erlangen-Höchstadt leistet ab sofort im Rahmen der vom Kreistag ab dem Jahr 1993 in Kraft gesetzten Fördergrundsätze entsprechend dem Anteil einer überörtlichen Notwendigkeit folgende prozentualen Zuschüsse der vom Freistaat Bayern festgesetzten Festbeträge für die Beschaffung von folgenden Feuerwehrfahrzeugen und -geräten:

 

Rüstwagen oder Abrollbehälter Rüst                                           40 %

Drehleiter DLK 23/12                                                                   40 %

Tanklöschfahrzeug (TLF) 4000 oder

Abrollbehälter Wasser/Abrollbehälter Sonderlöschmittel            40 %

Strahlenschutzgeräte und -fahrzeuge                                         40 %

Wechsellader-Trägerfahrzeug (3-achsig)                                   50 %

Einsatzleitwagen 1                                                                     150 %

 

Hilfeleistungslöschfahrzeug 20/16                                             entfällt

 

Zusätzlich werden die bereits vorhandenen Einsatzleitwägen 1 der Freiwilligen Feuerwehr Uttenreuth sowie Freiwilligen Feuerwehr Höchstadt a. d. Aisch, zur Umrüstung auf den im Landkreis einheitlich vorgesehenen Standard, auf Antrag nachträglich mit einem einmaligen Betrag in Höhe von je 30.000,00 € bezuschusst.

 

Abstimmung: einstimmig beschlossen             Ja: 13  Nein: 0  Anwesend: 13